Hinweise zur aktuellen Wetterlage
Aufgrund der bevorstehenden Regenfälle und der Ereignisse zum Jahreswechsel, werden alle Grundstücksbesitzer darauf hingewiesen, dass die Einleitung von Regenwasser in den Schmutzwasserkanal nicht zulässig ist. Durch diese Fehlanschlüsse wird der Schmutzwasserkanal und damit auch die Pumpwerke und das Klärwerk selbst zusätzlich stark belastet bzw. überlastet. Ein Zurückstauen des Schmutzwasserkanals bis ins eigene Haus hinein kann hierdurch entstehen. In vielen Bereichen der Gemeinde ist die Versickerung auf dem eigenen Grundstück und in manchen Teilen auch der Anschluss an der Regenwasserkanal vorgesehen. Auch in dieser besonderen Lage muss sich die Entsorgung des Regen- bzw. Grundwassers auf diese beiden Varianten beschränken. Festgestellte Fehlanschlüsse werden dokumentiert und müssen auf Kosten des Eigentümers abgestellt werden.