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Schöffenwahl 2023 - ein Ehrenamt mit großer Verantwortung

26. 01. 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit wieder Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. In der Gemeinde Wietzendorf werden deshalb insgesamt 3 Personen (m/w/d) gesucht, die am Amtsgericht Soltau und Landgericht Lüneburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Der Rat der Gemeinde Wietzendorf und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Heidekreis schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

 

Diese rechtlichen Voraussetzungen bringen Sie mit:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Wietzendorf und sind zum Stichtag (Beginn der Amtsperiode) am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt.
  • Sie verfügen über die deutsche Staatsbürgerschaft und beherrschen die deutsche Sprache.
  • Sie sind straffrei. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
  • Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
  • Sie haben nicht gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder sind als hauptamtlicher oder inoffizielle/r Mitarbeiter/in der Staatssicherheit der DDR bzw. ihnen gleichgestellten Personen tätig gewesen.

 

Diese charakterlichen Anforderungen erfüllen Sie:

  • Sie verfügen über soziale Kompetenz, d. h., Sie können das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen.
  • Von Ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet, da Sie als ehrenamtlicher Richter Beweise würdigen müssen. Die Lebenserfahrung, die Sie mitbringen müssen, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
  • Es werden in hohem Maße Unparteilichkeit, Objektivität, Unvoreingenommenheit, Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung verlangt.
  • Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

 

So wirken Sie als Schöffe an Verfahren und Urteil mit:

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

 

So können Sie sich bewerben:

Interessenten bewerben sich bitte schriftlich bis zum 26. Februar 2023 bei der Gemeinde Wietzendorf, Frau Searle, , Telefon: 05196/978-105. Nutzen Sie dafür bitte untenstehendes Formular.

 

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte an den Landkreis Heidekreis.

 

 

Plakat

Weitere Informationen finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de.

 

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